Klage des Juden Gumpel zu Werlau gegen die Vormünder von Peter Supps Kindern
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Der Oberamtmann zu Rheinfels entscheidet auf eine Klage des Juden Gumpel [zu Werlau], daß die Vormünder von Peter Supps Kindern, die Gumpel bereits zu Martini 39 fl. 6 Albus hätten bezahlen sollen, die Schuld nebst 2 fl. Zinsen am kommenden Martinstag zu begleichen haben. Andernfalls soll der Schultheiß dafür sorgen, daß Gumpel hinreichende Pfänder gestellt werden.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage des Juden Gumpel zu Werlau gegen die Vormünder von Peter Supps Kindern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5960_klage-des-juden-gumpel-zu-werlau-gegen-die-vormuender-von-peter-supps-kindern> (aufgerufen am 26.11.2025)
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