Irrungen zwischen dem Juden Isac aus Aue und der Witwe Rachel
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Am 26. März 1593 berichtet der Vogt zu Wanfried Landgraf Moritz von Hessen-Kassel, daß der zu Wanfried unter hessischem Schutz lebende Jude Isac in Aue, wo er zuvor unter denen von Eschwege gesessen hat, mit einer jüdischen Witwe ein Kind gezeugt, die Vaterschaft aber geleugnet hat. Aus diesem Grunde wird ihm sein Haus zu Aue von denen von Eschwege vorenthalten.
Als Isac in Wanfried aufgenommen wurde, ist ihm befohlen worden, sich von der Witwe zu trennen, doch hat er sie trotzdem heimlich in sein Haus genommen, wo sie 1590 entdeckt wurde. Beide sind daraufhin verhaftet und erst freigelassen worden, nachdem Isac eine Buße von 30 fl. gezahlt und versprochen hatte, die Frau zu heiraten.
Er hat sich jedoch nicht an das Versprechen gehalten, sondern die Frau auf dem Eichsfeld wechselnd in den Dörfern Bernterode, Döringsdorf und Ascherode untergebracht und jetzt abermals ein Kind mit ihr gezeugt. Deswegen ist er vom Vogt wieder in Haft genommen worden.
Im gleichen Schreiben berichtet der Vogt, daß der vorher zu Herleshausen wohnhaft gewesene Wanfrieder Jude Judda aus freien Stücken zu ihm gekommen ist und erzählt hat, daß ein zu Falken im Amt Treffurt wegen eines Kelchdiebstahls festgenommener und zu Creuzburg enthaupteter Dieb ihm zusammengeschlagenes Silber gebracht und 15 Schock Geld darauf geliehen hat. Auf die Frage, ob es sich um vergoldetes Silber von dem gestohlenen Kelch gehandelt hat, hat Judda bekannt, daß der Dieb das Silber mit dem Bemerken, er wolle es dem bestohlenen Eigentümer zurückgeben, wieder bei ihm abgeholt hat. Für das geliehene Geld wollte er Frucht bringen. Der Vogt bittet um Weisung, wie er Judda, der zwar freiwillig ausgesagt, den Diebstahl aber nicht rechtzeitig angezeigt hat, bestrafen soll und fügt hinzu, daß sowohl Isac wie Judda recht vermögend sind und hohe Bußen zahlen können. Auf eine Bittschrift Isacs hin fordert der Statthalter zu Kassel den Vog am 29. März auf, den Gefangenen Urfehde schwören und eine angemessene Kaution stellen zu lassen und ihn dann freizugeben, damit er zusammen mit der Jüdin Rachel zu dem ihm gesetzten Rechtstag in Kassel erscheinen kann. Zum gleichen Tag ist auch Judda geladen.
Am 11. April unterrichtet der Statthalter den Vogt davon, daß das Verfahren gegen Isac und Rachel eingestellt ist, da sie versprochen haben zu heiraten, und Isac unerachtet der bereits bezahlten Buße von 30 Talern der Kanzlei weitere 8 Taler für Bücher bezahlen soll. Judda soll dem Vogt wegen des Silberkaufs eine Buße von 10 fl. zahlen.
Am 5. Mai überschickt der Statthalter dem Vogt eine von Rachel eingereichte Supplik und fordert ihn auf, Isac zu veranlassen, sein Heiratsversprechen unverzüglich einzulösen, da sich ein weiterer Aufschub nicht schickt.
Am 7. Juli teilen Kanzler und Räte zu Kassel der Witwe Rosalia von Tastungen mit, daß sie Rachels Supplik erhalten haben und Isac versprochen hat, die von ihm Geschwängerte zu heiraten. Da aber die Schwängerung nicht unter dem Gericht der Frau von Tastungen geschehen ist, ist sie auch nicht berechtigt, eine Buße von Isac zu fordern. Gleichzeitig wird die neuerliche Supplik dem Vogt zu Wanfried überschickt, der Isac anhalten soll, Rachel zu heiraten und sie nicht weiter mit seiner Berufung auf die Rabbiner hinzuhalten.
Daraufhin erklärt Isac, daß er der Heirat wegen "bei unserm rabi" angesucht hat, dieser sich aber weigert, die Ehe zwischen ihm und Rachel zu schließen, da sie dem Gesetz zuwider ist. Er hat allen Juden untersagt, Isac Rachel zur Ehe zu geben. Diese kennt die Entscheidung des Rabbis und hat durch den Vogt zwei von ihr benannte jüdische Zeugen vernehmen lassen, um zu beweisen, daß die Ehe nicht gesetzwidrig ist. Das Vernehmungsprotokoll ist vom Rabbi und Obersten der Juden nach Fulda zur Prüfung geschickt worden, und Rachel hat darüber dem Gesetz entsprechend einen Bescheid erhalten. Isac, der selbst weder von den Zeugenaussagen noch vom Bescheid des Rabbis die ihm gesetzlich zustehenden und erbetenen Abschriften bekommen hat, weiß jedoch, daß die Zeugenaussagen als ungenügend verworfen worden sind. Er erklärt, daß er nach wie vor bereit ist, Rachel zu heiraten, dies aber ohne Zustimmung des Rabbis nicht kann. Er bittet, auf die eine oder andere Weise für eine baldige Entscheidung zu sorgen.
Was die 70 fl. angeht, die Rachel ihm auf die Ehe gegeben hat, so stehen sie bei Isac auf Kramwaren zu Pension und Rachel erhält die Zinsen. Sollte die Ehe nach jüdischem Gesetz nicht geschlossen werden können, ist Isac bereit, dem Landgrafen eine Strafe zu zahlen und sich mit Rachel zu vergleichen.
Da ihm alle seine Habe gepfändet und sein Haus vernagelt wurde und man seine Sachen so "jemmerlich darauß gestoßen" hat, daß er fürchten muß, sie durch Diebstahl zu verlieren, bittet er um Aufhebung der Pfändung und Haftverschonung.
Am 9. Juli teilt die Witwe von Tastungen Kanzler und Räten zu Kassel mit, daß Isac Rachel in ihr Gericht gebracht und sich für sie verbürgt hat. Da sie Isac kennt, hat sie seiner Zusage vertraut. Deshalb fordert sie jetzt, da Rachel schwanger in ihrem Gericht lebt, 30 Taler Buße von Isac ohne Rücksicht darauf, wo die Schwängerung erfolgt ist.
Am 23. Juli dankt Rachel, die Witwe des Jonas, Kanzler und Räten dafür, daß sie sich bei der Witwe von Tastungen zu Ascherode, wo sie einige Zeit gelebt hat, dafür verwandt haben, daß sie Rachels Habe herausgibt. Sie berichtet jedoch, daß der Bote das Schreiben zurückgebracht und ausgerichtet hat, daß die Habe erst freigegeben wird, wenn Isac seine Buße bezahlt hat. Rachel erklärt, daß sie nicht im Gericht der Frau von Tastungen geschwängert worden ist, sondern als die Frau von Tastungen sie mit goldenen Ketten und Geschmeide, das sie verkaufen wollte, zu Isac geschickt hatte. Außerdem hat Frau von Tastungen Isac bereits 30 Taler vorenthalten. Rachel bittet daher um ein Schreiben an den Amtmann des Eichsfeldes, damit dieser ihr zu ihrem Besitz verhilft. Bleibt dies vergeblich, verlangt sie die Pfändung der auf hessischem Gebiet liegenden Güter der Frau von Tastungen oder ihrer Untersassen.
In einem Postskript fügt Rachel hinzu, daß ihr Schwager Selichman zu Haarhausen ihr Schwierigkeiten macht und Kosten von 6 Talern verursacht hat. Da er ihr überdies 5 1/2 Taler schuldet und etlichen Hausrat vorenthält, bittet sie ihn, sofern er sich in Wanfried aufhält, durch den Schultheißen so lange festhalten zu lassen, bis er sich wegen ihrer Forderungen verantwortet hat. Ist er derzeit nicht in Wanfried anzutreffen, soll ihm eine Ladung geschickt werden.
Am gleichen Tage bedankt sich Rachel auch bei Statthalter, Kanzler und Räten, daß sie Isac, der sie weder heiratet noch ihre 70 fl. herausgeben will, haben pfänden lassen. Sie erklärt, daß er sie und ihre unmündigen Kinder an den Bettelstab gebracht hat und sich jetzt öffentlich hören läßt, daß niemand ihn zwingen könne, sie zu heiraten. Nachdem er ihr Geld hatte, hat er das Seinige zumeist davongebracht und hält sich mit "gifften und gaben" an anderen Orten auf. Rachel bittet, ihr von den beschlagnahmten 100 fl. 20 fl. als Abschlag auf ihre 70 fl. auszahlen zu lassen, damit sie den Aufenthalt in dem Haus und Hof, wo sie bislang mit ihren Kindern lebt, und ihre Schulden bezahlen kann und des Bettelns überhoben ist.
Am 27. Juli teilen Statthalter und Räte dem Vogt zu Wanfried mit, daß sie Isac und seine gewesene Magd Rachel erneut vernommen haben und Isac sich wieder auf das Eheverbot des Rabbiners berufen hat. Beide sind aufgefordert worden, sich zum Rabbi zu begeben und die Angelegenheit binnen vier Wochen in Ordnung zu bringen. Inzwischen soll der Vogt Isac sein versiegeltes Haus wieder öffnen und die ihm über die Buße hinaus abgepfändeten 100 Taler zurückgeben.
Am 10. August erklärt der Vogt zu Wanfried, daß er zwischen Isac, der sich noch immer auf das Heiratsverbot seines Rabbis zu Fulda beruft, und Rachel, die sich aus einer erzwungenen Ehe nichts Gutes erhofft, einen Vergleich geschlossen hat. Isac hat Rachel für die von ihr auf Zinsen ausgetanen 70 fl., die er behalten soll, 240 fl. bezahlt. 100 fl. kann Rachel nach freiem Ermessen verbrauchen, 140 fl. soll sie mit Isacs Wissen auf Zinsen austun und vom Ertrag das gemeinsame Kind unterhalten und aufziehen, bis es mündig ist und selbst über das Geld verfügen kanfl. Rachel soll sich binnen vier Wochen einen anderen Wohnort suc en.
Am 27. August berichtet Rachel vor der Kasseler Kanzlei, daß Isac, der ihr noch beim vergangenen Kasseler Markt versprochen hatte, sie binnen vier Wochen zu heiraten, sie vor den Vogt zu Wanfried hat laden lassen. Dort hat man sie unter Androhung einer Haftstrafe gezwungen, sich ihre Forderungen an Isac abkaufen zu lassen, wozu sie sich schließlich auch deswegen bereit gefunden hat, weil Isac ihr erklärt hat, daß ihr in einer Ehe mit ihm nichts Gutes bevorsteht. Sie bittet, die Verfügung, wonach sie Wanfried binnen vier Wochen verlassen soll, aufzuheben, da sie ihr Schutzgeld so gut wie andere zahlt, und es ihr im bevorstehenden Winter schwer würde, sich mit ihren kleinen Kindern an einen anderen Ort zu begeben. Kann sie nicht in Wanfried bleiben, möchte sie sich auf einem der Dörfer um Eschwege niederlassen. Rachel fügt abschließend hinzu, daß der Amtmann mit Isac Geschäfte macht, vermutlich auch Geschenke von ihm nimmt und ihm durch die Finger sieht.
Diese Supplik überschickt der Statthalter dem Landvogt am 6. September mit der Weisung zu untersuchen, warum der Vogt gegen die Zusage, für eine Heirat zu sorgen, einen Vergleich zwischen Isac und Rachel geschlossen hat, der dieselbe verhindert. Bis zur Klärung soll Rachel in Wanfried geduldet werden.
Am 14. September berichtet der Vogt dem Landvogt, daß Isac und Rachel mit ihren jüdischen Beiständen am 27. Juli in Kassel waren und dort vor den Räten miteinander verhandelt haben. Bei dieser Gelegenheit haben sich beide Parteien noch in Kassel untereinander geeinigt, daß auf die Ehe verzichtet werden soll, wenn Isac Rachel und dem Kind 240 fl. zahlt. Diesen Vergleich haben sie dann durch den Vogt zu Papier bringen lassen, und Rachel hat in seiner Gegenwart das Geld erhalten. Die von ihr nach Kassel gesandte Bittschrift ist durch den Schreiber inhaltlich völlig entstellt worden. Zumindest hat Rachel dem Vogt, als er sie ihr vorgelesen hat, erklärt, daß sie eigentlich nur um die Erlaubnis bitten wollte, das für das Kind bei einem Juden zu Wanfried hinterlegte Geld an sich nehmen zu dürfen, da sie Wanfried verlassen soll und ihr der Jude das Geld aus Sorge, sie könnte es dem Kind entwenden, nicht herausgeben will.
Der Vogt erklärt, daß ihr der Abzug binnen vier Wochen befohlen wurde, da sie weder Schutz besitzt noch Schutzgeld zahlt und andernfalls ihr Hurenspiel von neuem beginnen würde. Isac hat die Ehe bei der zweiten Ladung vor der Kasseler Kanzlei ohnehin nur aus Furcht versprochen und später erklärt, er werde eher außer Landes gehen oder sich köpfen lassen als Rachel zu heiraten, "und ist von beiten theilen ein loße unbestendigk volck".
Am 19. September schickt der Landvogt diesen Bericht des Vogts nach Kassel, bezweifelt allerdings dessen Darstellung, wonach der Vergleich noch in Kassel geschlossen und von ihm nur aufgezeichnet worden sein soll. Die deswegen nochmals vernommene Rachel hat erneut beteuert, daß man sie mit Drohungen gezwungen hat, den Vergleich zu schließen. Sie will ihn aber halten, wenn ihr die 140 fl., dem Kind aber die 100 fl. zugesprochen werden und dabei sichergestellt wird, daß sie das Kind, wenn es stirbt, beerbt. Dem Vernehmen nach lehnt Isac das ab und will beim Tode des Kindes selbst Erbe sein.
Rachel hat übrigens deutlich erklärt, daß sie trotz allem lieber heiraten würde und bereit ist, mit Isac vor ihren Rabbi zu ziehen.
Am 6. Oktober teilen Kanzler und Räte dem Landvogt mit, daß Isac und Rachel das Land binnen sechs Wochen verlassen sollen, weil sie einen dem vor der Kanzlei gegebenen Eheversprechen zuwider laufenden Vergleich geschlossen und sich auch sonst leichtfertig verhalten haben.
Am 18. Oktober beklagt sich Rachel über ihre Ausweisung in Kassel und berichtet, daß sie sich bereits auf den Weg nach Fulda gemacht hatte, um die Eheerlaubnis einzuholen, von den anderen Juden, "deren dann nicht ein geringer hauffe", aber zurückgeholt und zu dem Vergleich mit Isac gedrängt worden ist. Man hat ihr bedeutet, daß Isac sonst mit seiner Habe abziehen, sein Haus an die Herrschaft fallen und sie selbst mit ihren Kindern ohne jede Unterstützung bleiben würde. Sie beruft sich auf den kleinen Isack, der sie von der Reise nach Fulda zurückgeholt hat und darauf, daß die anderen Juden versprochen haben, für jeden aus dem Vergleich entstehenden Schaden einzutreten. Sie bittet, Isac zu bestrafen, daß er sie mit seinem großen Anhang zu dem Vergleich gedrängt hat, fordert von ihm 50 fl. an Kosten, die er ihr verursacht hat, und bittet um weitere Duldung. Sie fügt hinzu, daß Isac erklärt hat, daß er sein Haus seinem Sohn übergeben und selbst ab- und zugehen, das Land jedoch nicht verlassen will. Rachel nennt als Zeugen dafür, daß sie zu dem Vergleich genötigt wurde: Salomon zu Witzenhausen, Fieder gen. Freitagk zu Lichtenau, Seligkman, ein Fremder, der klein Isack, der sie, von den anderen durch Drohungen gezwungen, in Burschla von der Reise nach Fulda zurückgeholt hat, und Wulf von Wiesenfeld.
Rachel schließt mit dem Bemerken, daß Isac am 22. Oktober vor dem Landvogt die Ehe mit ihr ausdrücklich abgelehnt hat, und daß sie bereit ist, dem Kind einen christlichen oder jüdischen Vormund zu geben, der sein Geld auf Zinsen anlegt.
Am 30. Oktober teilen die Kasseler Räte dem Landvogt mit, daß es hinsichtlich der Rachel Jonas bei ihrer Entscheidung bleibt. Was Rachels Forderungen an Isac angeht, so soll der Landvogt die Parteien verhören und vergleichen.
Am 23. November erinnert der Kanzler zu Kassel den Vogt zu Wanfried an die Ausweisung von Isac und Rachel, fügt aber hinzu, daß Rachel des Winters und der Kinder wegen bis Ostern bleiben kann. Isac soll sich mit ihr wegen der ihr verursachten Kosten vergleichen.
Am 6. Dezember wird dem Vogt nochmals mitgeteilt, daß es trotz einer weiteren Supplik von Rachel bei der getroffenen Entscheidung zu bleiben hat. Der Vogt soll jedoch dafür sorgen, daß die 100 Taler für das Kind sicher angelegt werden. Im übrigen will die Kanzlei in dieser Angelegenheit nicht mehr bemüht werden.
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Orte
- Altenburschla
- Aue
- Ascherode (Buhla, Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
- Bernterode (Breitenworbis, Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
- Creuzburg (Wartburgkreis, Thüringen)
- Döringsdorf (Geismar, Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
- Eichsfeld, Amt
- Eschwege
- Falken (Treffurt, Wartburgkreis, Thüringen)
- Fulda
- Haarhausen
- Herleshausen
- Hessisch Lichtenau
- Kassel
- Treffurt, Amt
- Wanfried
- Wanfried, Amt
- Wiesenfeld (Ershausen/Geismar, Landkreis Eichsfeld, Thüringen)
- Witzenhausen
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
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