Abzug des Juden Jacob von Nieder-Eschbach
Stückangaben
Regest
Am 4. Mai 1590 berichtet der Schultheiß zu Niedereschbach, daß der Jude Jacob ebenda etwa 31 fl. an Außenständen hat, selbst aber 20 fl. schuldig ist, und fügt hinzu, "er handelt mit ander leutten gelt im roßdausch".
Am 7. Mai fordert die Kanzlei Hanau von Jacob, der sich in Seulberg niedergelassen hat, 4 fl. Abzugsgeld sowie das ausstehende Schutzgeld und erteilt ihm die Abzugserlaubnis, nachdem er versprochen hat, seine Gläubiger zufriedenzustellen und bei künftigen Irrungen hanauische Untertanen nicht vor fremde Gerichte zu ziehen
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Abzug des Juden Jacob von Nieder-Eschbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5805_abzug-des-juden-jacob-von-nieder-eschbach> (aufgerufen am 28.11.2025)
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