Forderungen des Frankfurter Juden Hayumb zur Hellebarde an Deines Bauers Witwe zu Bockenheim
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Regest
Am 10. April 1590 [n.St.] lädt das Hofgericht Rottweil Deines Bauers Witwe zu Bockenheim aufgrund einer Klage des Frankfurter Juden Hayumb zur Hellebarde zum 6. Juni [n.St.], weist die Klage aber bereits am 8. Mai [n.St.] an das Hofgericht Hanau zurück. Dieses lädt Hayumb am 26. Mai mit Erteilung von Geleit zum 23. Juni.
Am 5. Juni berichtet der Gerichtsbote, daß ihm Hayumb die Ladung mit dem Bemerken, er habe sich mit der Witwe bereits verglichen, zurückgeben wollte, er die Rücknahme aber abgelehnt hat.
Da Hayumb am 23. Juni nicht in Hanau erscheint, wird er ein zweites Mal zum 7. Juli geladen.
Am 2. Juli berichtet der Bote, daß Hayumbs Frau die Ladung nicht annehmen wollte, weil ihr Mann aufgrund hinreichender Bürgschaften auf eine weitere Klage keinen Wert mehr legt. Er hat die Zitation der auf einem Stuhl sitzenden Frau darauf in den Schoß geworfen und ist gegangen.
Am 7. Juli wird die Witwe freigesprochen und Hayumb in Abwesenheit zur Übernahme der Kosten verurteilt.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Forderungen des Frankfurter Juden Hayumb zur Hellebarde an Deines Bauers Witwe zu Bockenheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5801_forderungen-des-frankfurter-juden-hayumb-zur-hellebarde-an-deines-bauers-witwe-zu-bockenheim> (aufgerufen am 27.11.2025)
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