Zollvergehen der Juden von Burghaun
Stückangaben
Regest
Am 22. Mai 1588 wird Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel angezeigt, daß der Rotenburger Schultheiß einem Juden von Mansbach, der im Vorjahr den Zoll bei Breitenbach umgangen hat, 100 fl. abgefordert, diese aber nicht abgerechnet hat. Der Förster Jacob Scheidt und der Junker von Mansbach sollen von dem Vorfall unterrichtet sein.
Darauf wird noch am gleichen Tage beschlossen, den Juden von Mansbach, den von Bebra sowie Förster und Schultheiß vor die Kanzlei nach Kassel zu laden. Am 24. Mai ergeht ein Befehl des Landgrafen an den Rotenburger Rentmeister, neben anderen auch den Juden Sußman von Bebra zum 30. des Monats nach Kassel zu bestellen.
Am 30. Mai erklärt der Förster in Kassel, daß ihm ein Schreiben des Kammermeisters gezeigt worden ist, in dem dieser den gewesenen Rotenburger Rentmeister angewiesen hat, dem Schultheißen vorerst keine Besoldung zu zahlen, weil er bei den Juden zu Burghaun die 100 fl. Strafe für ihr Zollvergehen noch nicht eingetrieben hatte. Als der Rentmeister dann in dieser Sache an die Junker von Mansbach geschrieben hat, haben diese geantwortet, daß die Juden, bei dem Schultheißen einen bösen Gaul eingetauscht und sich mit ihm verglichen hätten, so daß man sie nicht weiter bedrängen werde.
Am 3. Juni fordert Landgraf Wilhelm sämtliche von Haun auf, ihre Juden zu Burghaun anzuhalten, binnen vier Wochen die für ein Zollvergehen vor etwa drei Jahren verwirkten 100 fl. Strafe zu zahlen. Am 14. Juli antwortet Wilhelm Rudolf von und zu Haun, daß er seine Juden seinerzeit verhört hat und sie erklärt haben, sie wären nach Kathus gezogen und hätten dort wie seit alters den Zoll bezahlt. Später ist bei einem vom Schultheißen in Bebra anberaumten Tag, zu dem die Juden von Burghaun einen Bevollmächtigten entsandt hatten, durch den Bebraer Juden Süßlein ein Vergleich ausgehandelt worden, der die Juden von Burghaun verpflichtete, dem Schultheißen ein Pferd zum Höchstpreis abzukaufen, ihm eine Büchse zu überlassen, Süßlein 2 Taler für den Rentmeister zu geben und etliches Geld zum Vertrinken dazulassen. Von Haun bittet, es bei diesem Vergleich bleiben zu lassen.
Wegen des vom Schultheißen geduldeten Zollvergehens der Juden zu Burghaun und anderer Verstöße befiehlt Landgraf Wilhelm am 16. Dezember seinem Rotenburger Rentmeister, den Schultheißen mit 200 fl. zu büßen.
Am 15. Januar 1589 bittet der Schultheiß um Strafmilderung und berichtet, daß der Jude David von Burghaun ihm in die Hand gelobt hat, die Zollstrafe zu bezahlen. Gleichzeitig fordert er einen Haftbrief für die drei Burghauner Juden an, damit er sich bei ihnen für die ihm entstandenen Kosten schadlos halten kann.
Weitere Angaben
vgl. Nr. 3081
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Zollvergehen der Juden von Burghaun“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5721_zollvergehen-der-juden-von-burghaun> (aufgerufen am 25.11.2025)
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