Forderungen des Juden Jacob zu Ockstadt an Henn Maul zu Dorheim
Stückangaben
Regest
Henn Maul aus Dorheim berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sein Bruder Jung Henn Maul zu Bornheim sich bei dem Dorheimer Juden Michel 15 fl. geliehen und die Schuld achtzehn Jahre lang nicht bezahlt hat. Nachdem sowohl Michel wie der Bruder gestorben sind, fordert jetzt Michels Schwiegersohn Jacob zu Ockstadt von Maul als Bürgen 90 fl. Nach einem vor dem Schultheißen zu Dorheim geschlossenen Vergleich, bei dem der Zinssatz von 4 Schilling pro Gulden und Jahr um die Hälfte gemindert wurde, schuldet Maul Jacob aber nur 80 fl., die in zwei Raten binnen Jahresfrist bezahlt werden sollten.
Inzwischen ist jedoch auch der Schultheiß gestorben, und so hat Jacob sich wieder auf die alte Zinsforderung berufen und Maul kürzlich in Friedberg pfänden und geloben lassen, zum 19. Juli eine Abschlagszahlung von 40. fl. zu leisten. Maul bittet, dafür zu sorgen, daß er nur den in der Grafschaft üblichen Zinssatz zahlen muß.
Er wird getadelt, daß er sich in Friedberg auf einen Vergleich eingelassen hat, und es wird ihm untersagt, Jacob auch nur das Geringste zu bezahlen. Hat dieser Forderungen, soll er sie in Hanau einklagen.
Am 14. August klagt Maul in Hanau, daß seine Frau auf Jacobs Betreiben hin am Vortage in Friedberg verhaftet worden ist. Jacob fordert statt des üblichen Zinssatzes einen Schreckenberger pro Gulden. Maul verweist darauf, daß er noch mehr Außenstände in der Grafschaft hat und ihn eine Pfändung derselben vielleicht zum Nachgeben bewegen könnte.
Noch am gleichen Tage verlangen die Räte die Freilassung der Frau und drohen sowohl der Stadt Friedberg wie dem Juden im Weigerungsfall mit Pfändung. Der Schultheiß zu Nauheim wird aufgefordert, festzustellen, welche Außenstände Jacob in Dorheim, Nauheim, Rödgen, Schwalheim und anderen hanauischen Flecken hat.
Am 20. August antwortet der Schultheiß, daß Mauls Frau zwischenzeitlich durch Verwandte ausgelöst worden ist, so daß Jacob auf die Androhung der Pfändung wenig gegeben hat. Daraufhin hat der Schultheiß seine Forderungen in Nauheim und Rödgen in Höhe von 63 fl. mit Arrest belegen lassen.
Am 21. August bestätigen die hanauischen Räte die vorgenommene Pfändung und weisen den Schultheißen an, dafür zu sorgen, daß sich die Schuldner nicht in Friedberg antreffen lassen, damit es ihnen nicht geht wie Mauls Frau.
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Bl. 1-10
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Forderungen des Juden Jacob zu Ockstadt an Henn Maul zu Dorheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5678_forderungen-des-juden-jacob-zu-ockstadt-an-henn-maul-zu-dorheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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