Zollvergehen des Juden Michel zu Biedenkopf
Stückangaben
Regest
Am 8. April 1586 übergibt Peter Rickel Schultheiß, Schöffen und Bürgermeister zu Berleburg eine Supplik des Juden Michel von Biedenkopf, in der dieser berichtet, daß ihm nach dem letzten Kasseler Markt in Wildungen Waren beschlagnahmt worden sind, weil die Fuhrleute den Zoll umfahren haben. Er bittet, zwei Zeugen zu vernehmen, die bestätigen, daß er zur fraglichen Zeit auf dem Weg nach Frankenberg und nicht in Hundsdorf war, damit er die Waren auslösen kann.
Darauf werden die von Michel benannten Zeugen angehört, jedoch nicht, wie von Michel gewünscht, vereidigt, weil das in solchen Fällen nicht üblich ist.
Der Krämer Henchen Lümmel sagt, daß er und der Krämer Johann Rösser auf dem Rückweg vom letzten Kasseler Markt bei Frebershausen Michel getroffen haben, der von einem jungen Juden mit schwarzem Bart und einem Jungen, der das Pferd führte, begleitet wurde. Gemeinsam sind sie bis nach Frankenau gezogen, wo Lümmel und Rösser auf ein paar Kannen Bier eingekehrt sind. Michel, der den Ort umgangen hat, haben sie später nicht mehr eingeholt. Als Lümmel den Schultheißen im Wirtshaus zu Frankenau gefragt hat, ob Michel Zoll zahlen müßte, hat dieser gesagt, der Zoll werde in Frankenberg entrichtet, in Frankenau gebe es keinen
Rösser bestätigt diese Aussagen und fügt hinzu, daß es sich bei dem jungen Juden um Michels Sohn gehandelt hat.
Am 29. November wendet sich Gräfin Margarethe von Waldeck an Landgraf Ludwig von Hessen-Marburg und teilt ihm mit, daß ihre Zöllner, als sie dahintergekommen waren, daß Michel aus Biedenkopf an die vierzehn Jahre auf seinen Geschäftsreisen nach Kassel den Zoll in Hundsdorf umgangen hat, ihm etliche Waren beschlagnahmt haben. Michel ist daraufhin in Altenwildungen erschienen, hat seine Schuld eingestanden und versprochen, bis Jacobi eine bestimmte Summe zu bezahlen. Obwohl ihm danach die Waren wieder ausgehändigt wurden, hat er trotz zweimaliger Mahnung bislang nichts bezahlt.
Zum Bericht aufgefordert, erklärt Michel in Marburg, daß er von dem Zoll in Hundsdorf nichts wußte. Er hat bei seinen Reisen nach Kassel den Zoll stets in Wildungen entrichtet und es ist üblich, daß, wer den Zoll in der Hauptstadt gezahlt hat, ihn an den Nebenstellen nicht noch einmal zu geben braucht. Die seinerzeit gepfändeten Waren hatte er einem Fuhrmann aus Eckelshausen mitgegeben. Michel hat ihn später in Biedenkopf verklagt und erreicht, daß er die Waren auslösen und eine Strafe wegen seines Zollvergehens zahlen mußte.
Er hat den Fuhrmann bei der Abholung der Waren begleitet und in Wildungen auch Leibzoll bezahlt, doch konnte er nachweisen, daß er keines Zollvergehens schuldig war. Eine Zahlung zu Jacobi hat er nicht versprochen, sondern nur zugesagt, zu dieser Zeit wieder in Wildungen zu erscheinen, woran er sich auch gehalten hat.
Michel bittet, die Forderungen, die gegen ihn erhoben werden, abzuweisen.
Darin auch
- vgl. auch HStAM, 115 Waldeck, Ältere Kanzlei 39 Nr. 8 , Bl. 1-2
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Zollvergehen des Juden Michel zu Biedenkopf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5627_zollvergehen-des-juden-michel-zu-biedenkopf> (aufgerufen am 25.11.2025)
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