Juden betreffende Einnahmen und Ausgaben in der Rechnung des Schultheißen zu Rhens
Stückangaben
Regest-Typ
Einträge in der Rhenser Schultheißenrechnung
Regest
Der Schultheiß zu Rhens, der von jedem durchziehenden Juden 3, von einem armen Juden jedoch nur 2 Albus Zoll erhebt, hat insgesamt 5 fl. 18 Albus 4 1/2 Heller Judenzoll eingenommen. Außerdem zahlt ihm der Jude Jacob 7 fl. 22 Albus Schutzgeld. Für 1 1/2 Malter Korn, die Jacob auf Weisung der Herrschaft bekommen hat, bezahlt er dem Schultheißen 10 fl. 6 Albus. Weitere 3 Malter gibt der Schultheiß an Jacob und Hermann Müller gemeinsam aus.
Der "feher" Hans Herdell wird vom Schultheißen mit 1 fl. gebüßt, weil er Jacob einen Schelm gescholten hat. Jacob muß jedoch ebenfalls 1 fl. Buße zahlen, weil er, als der von ihm mit Pfändung bedrohte Peter Nilgeßen ihm Wein angeboten hat, die Gabe Gottes verachtet und gefragt hat, was er denn mit "des kappaus bruen"
Weitere Angaben
Bl. 29r-33v, 36r, 49v-50r
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Orte
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Juden betreffende Einnahmen und Ausgaben in der Rechnung des Schultheißen zu Rhens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5611_juden-betreffende-einnahmen-und-ausgaben-in-der-rechnung-des-schultheissen-zu-rhens> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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