Juden betreffende Einnahmen und Ausgaben in der Rechnung des Schultheißen zu Rhens

HStAM 257 Samthofgericht, Ältere Akten Nr. L 289  
Laufzeit / Datum
1586
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Einträge in der Rhenser Schultheißenrechnung

Regest

Der Schultheiß zu Rhens, der von jedem durchziehenden Juden 3, von einem armen Juden jedoch nur 2 Albus Zoll erhebt, hat insgesamt 5 fl. 18 Albus 4 1/2 Heller Judenzoll eingenommen. Außerdem zahlt ihm der Jude Jacob 7 fl. 22 Albus Schutzgeld. Für 1 1/2 Malter Korn, die Jacob auf Weisung der Herrschaft bekommen hat, bezahlt er dem Schultheißen 10 fl. 6 Albus. Weitere 3 Malter gibt der Schultheiß an Jacob und Hermann Müller gemeinsam aus.
Der "feher" Hans Herdell wird vom Schultheißen mit 1 fl. gebüßt, weil er Jacob einen Schelm gescholten hat. Jacob muß jedoch ebenfalls 1 fl. Buße zahlen, weil er, als der von ihm mit Pfändung bedrohte Peter Nilgeßen ihm Wein angeboten hat, die Gabe Gottes verachtet und gefragt hat, was er denn mit "des kappaus bruen" 1#Krautbrühe tun sollte. Jacobs Frau, die Johannes Singkorff einen Dieb und Schelm geheißen hat, wird mit 1 fl. gebüßt. Singkorff muß aber auch 1 fl. zahlen, weil er erklärt hat, man müßte dem Juden einen neuen Galgen bauen, wollte man ihm Recht tun.

Weitere Angaben

Bl. 29r-33v, 36r, 49v-50r

Indizes

Orte

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Juden betreffende Einnahmen und Ausgaben in der Rechnung des Schultheißen zu Rhens“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5611_juden-betreffende-einnahmen-und-ausgaben-in-der-rechnung-des-schultheissen-zu-rhens> (aufgerufen am 26.11.2025)

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