Klage der Juden Susman und Jost zu Bebra gegen Jacob ufm Neckar zu Löwenstein und Gumprecht zu Neckarsulm
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Regest
Rentmeister und Schultheiß zu Rotenburg bekunden am 10. November 1585, daß der Jude Susman zu Bebra die Juden Jacob ufm Neckar und Gumprecht von Neckarsulm beschuldigt hat, ihm etliche 50 Taler für Pferde schuldig geblieben zu sein. Auf sein Bitten ist ihm ein offener Brief an Behörden und Beamte ausgestellt worden mit der Aufforderung, die Beklagten, wo immer sie angetroffen werden, auf Susmans Verlangen zu verhaften und zu pfänden.
Am 17. November berichtet [der Schultheiß] zu Hersfeld Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel, daß Gumprecht von Neckarsulm und der unter Burkhard von Mentzingen (Münzingen) zu Löwenstein (Levensteinfelt) bei Heilbronn lebende Jacob um Kiliani [Juli 8] bei den Bebraer Juden Susman und Jost gewesen sind und Jost für 28 1/2 Taler zwei Pferde abgekauft haben. Außerdem hat Jost ihnen 3 Taler geliehen. Susman hat Jacob ein Pferd für 22 Taler verkauft und einen Schuldschein dafür bekommen. Zugleich hat er für Jost, der abwesend war, eine hebräische Schuldverschreibung über 28 1/2 Taler entgegengenommen, dabei aber, weil er sie nicht gelesen hat, nicht bemerkt, daß nicht Jost, sondern David als Gläubiger genannt war.
Gumprecht hat die Pferde fortgebracht, aber die zu Aegidii [Sept. 1] versprochene Zahlung nicht geleistet. Jetzt verlangt Jost aufgrund eines in Rotenburg ausgestellten Pfändungsbriefes, daß Gumprecht, der sich in Hersfeld aufhält, drei seiner fünf Pferde abgepfändet werden.
Gumprecht behauptet aber, daß er zur Zeit des Pferdekaufs lediglich Jacobs Knecht war und jetzt seinem Vetter Gumprecht dient, der zu Neckarsulm unter dem Deutschen Orden sitzt. Diesem Vetter gehören zwei der fünf Pferde. Die anderen drei gehören seinem Bruder und einem weiteren Vetter namens Joseph, der ebenfalls in Hersfeld ist.
Zur Vermeidung größerer Kosten für Zehrung in der Herberge hat Jost vorgeschlagen, die Beklagten ziehen zu lassen und ihm drei Pferde, die kaum 53 1/2 Taler wert sind, zu überstellen, die er nach seiner Bezahlung wieder herausgeben will.
[Der Schultheiß] befürchtet, daß die den Pferdehandel nach Franken betreibenden Hersfelder Bürger dort im Gegenzug gepfändet werden könnten, wenn er den Bitten der Bebraer Juden nachgibt. Er bittet um Weisungen für sein weiteres Vorgehen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Klage der Juden Susman und Jost zu Bebra gegen Jacob ufm Neckar zu Löwenstein und Gumprecht zu Neckarsulm“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5608_klage-der-juden-susman-und-jost-zu-bebra-gegen-jacob-ufm-neckar-zu-loewenstein-und-gumprecht-zu-neckarsulm> (aufgerufen am 25.11.2025)
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