Der Schultheiß zu Altenhaßlau überschickt ausgestellte Geleitszettel

HStAM 81 Regierung Hanau Nr. B 1/92/11  
Laufzeit / Datum
1585 August 19/29
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Schultheiß zu Altenhaßlau überschickt den Räten zu Hanau von dem gewesenen Schultheißen zu Bieberau ausgestellte Geleitszettel:
Ohne Datumsangabe haben Geleit erhalten: Sechs Juden, sieben Juden, drei Juden, drei Juden, zwölf Juden, vier Juden, vier Juden. Ferner wurde Geleit erteilt: 1581 am 24. August zwei und acht Juden, am 1. September sechs Juden, am 21. September vier Juden; 1582 am 30. März drei Juden, am 17. April 24 Juden; 1583 am 12. April drei Juden; 1585 am 5. Januar vier Juden.
In einer am gleichen Tage stattfindenden Beratung über das strittige Geleit im Biebergrund beschließen die hanauischen Räte, daß der Schultheiß zu Bieberau die von Mainz beanstandeten Geleitszettel, die bisher den Juden im Biebergrund, zu Lohrhaupten und Altenhaßlau ausgestellt wurden, nicht mehr ausgeben, aber auch keine mainzischen Geleitszettel austeilen soll. Bis zur Einigung zwischen Mainz und Hanau soll vorerst kein Geleit mehr gewährt werden, doch kann der Schultheiß zu Lohrhaupten den von oben Herabziehenden Geleit bis Altenhaßlau und der Schultheiß von Altenhaßlau den Hinaufziehenden Geleit durch den Biebergrund erteilen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Schultheiß zu Altenhaßlau überschickt ausgestellte Geleitszettel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5599_der-schultheiss-zu-altenhasslau-ueberschickt-ausgestellte-geleitszettel> (aufgerufen am 26.11.2025)

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