Judenschulden Betreffendes im Praunheimer Abschied über die Erhebung der Türkensteuer
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Regest-Typ
Auszugsweise Abschrift d.Z
Regest
Im Praunheimer Abschied über die Erhebung der Türkensteuer heißt es unter anderem, daß "gantz fleissige achtung auf jüdenschulden gegeben und nachgefragt werden" soll, ob dieselben mit oder ohne amtliche Genehmigung zustande gekommen sind. Ist letzteres der Fall, soll die Bezahlung untersagt und die Schuld konfisziert werden. Den Untertanen ist bei Strafe der Landesverweisung zu verbieten, künftig Geld bei den Juden ohne amtliche Genehmigung zu leihen.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Judenschulden Betreffendes im Praunheimer Abschied über die Erhebung der Türkensteuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5551_judenschulden-betreffendes-im-praunheimer-abschied-ueber-die-erhebung-der-tuerkensteuer> (aufgerufen am 26.11.2025)
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