Juden betreffende Bestimmungen in einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein

HStAM 40 f Rentkammer Marburg Nr. 308  
Laufzeit / Datum
1583 September 27/Oktober 7
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein heißt es unter anderem, daß alle im Amt Eppstein gesessenen Juden zum ersten Ziel pro Person 1/2 fl., zu allen weiteren Zielen aber von je 100 fl. Vermögen 2 Schreckenberger geben und die Reichen den Armen bei der Zahlung behilflich sein sollen.

Ausfertigung

Papier

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Juden betreffende Bestimmungen in einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5528_juden-betreffende-bestimmungen-in-einer-verordnung-ueber-die-erhebung-der-tuerkensteuer-in-der-herrschaft-eppstein> (aufgerufen am 26.11.2025)

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