Juden betreffende Bestimmungen in einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein
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Regest
In einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein heißt es unter anderem, daß alle im Amt Eppstein gesessenen Juden zum ersten Ziel pro Person 1/2 fl., zu allen weiteren Zielen aber von je 100 fl. Vermögen 2 Schreckenberger geben und die Reichen den Armen bei der Zahlung behilflich sein sollen.
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Papier
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Juden betreffende Bestimmungen in einer Verordnung über die Erhebung der Türkensteuer in der Herrschaft Eppstein“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5528_juden-betreffende-bestimmungen-in-einer-verordnung-ueber-die-erhebung-der-tuerkensteuer-in-der-herrschaft-eppstein> (aufgerufen am 26.11.2025)
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