Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen
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Regest
Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen
Am 21. Februar 1582 berichtet der Verwalter des Deutschen Ordens zu Dutenhofen dem Landkomtur der Ballei Hessen, daß nassau-saarbrückische Beamte den Zehntleuten zu Dutenhofen wegen der noch nicht gezahlten strittigen Türkensteuer zwei Pferde und drei Kühe gepfändet und den Juden zu Weilmünster versetzt haben.
Am 22. Februar quittieren zwei Juden zu Weilmünster den Dutenhofener Zehntleuten die Bezahlung von 36 fl. Hauptschuld sowie 4 fl. auf Wechsel und 3 fl. weniger 1 Turnosen Pfandschuld, womit sie das gepfändete Vieh ausgelöst haben.
Am 14. März erstattet der Landkomtur dem Deutschordensmeister Bericht von diesem Vorfall.
Weitere Angaben
Bl. 27-34.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5380_pfaendung-der-zehntleute-zu-dutenhofen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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