Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen

HStAM 106 a Deutscher Orden Nr. 54/11  
Laufzeit / Datum
1582 Februar 21 - März 14
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen
Am 21. Februar 1582 berichtet der Verwalter des Deutschen Ordens zu Dutenhofen dem Landkomtur der Ballei Hessen, daß nassau-saarbrückische Beamte den Zehntleuten zu Dutenhofen wegen der noch nicht gezahlten strittigen Türkensteuer zwei Pferde und drei Kühe gepfändet und den Juden zu Weilmünster versetzt haben.
Am 22. Februar quittieren zwei Juden zu Weilmünster den Dutenhofener Zehntleuten die Bezahlung von 36 fl. Hauptschuld sowie 4 fl. auf Wechsel und 3 fl. weniger 1 Turnosen Pfandschuld, womit sie das gepfändete Vieh ausgelöst haben.
Am 14. März erstattet der Landkomtur dem Deutschordensmeister Bericht von diesem Vorfall.

Weitere Angaben

Bl. 27-34.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Pfändung der Zehntleute zu Dutenhofen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5380_pfaendung-der-zehntleute-zu-dutenhofen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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