Der Keller zu Fulda erhält ein jährliches Schutzgeld von den Juden Meyer, Salmon, Juda und Mosche Lew
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Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
Der Keller zu Fulda erhält von dem Juden Meyer ein jährliches Schutzgeld von 2 fl. Salmon, der 1579 einen für neun Jahre gültigen Schutzbrief bekommen hat, zahlt 4 Taler, Juda, der Sohn des David auf der Treppe, dem 1580 ebenfalls für neun Jahre Schutz gewährt wurde, gibt 4 fl., und Mosche Lew zu Thulba hat seit 1580 jährlich 7 fl. zu entrichten.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Keller zu Fulda erhält ein jährliches Schutzgeld von den Juden Meyer, Salmon, Juda und Mosche Lew“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/5334_der-keller-zu-fulda-erhaelt-ein-jaehrliches-schutzgeld-von-den-juden-meyer-salmon-juda-und-mosche-lew> (aufgerufen am 26.11.2025)
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