Revers des Juden Beer von Dorheim
Stückangaben
Regest
Revers des Juden Beer von Dorheim
Am 26. August 1577 bekennt der Jude Beer von Dorheim, daß ihn die hanauischen Vormünder laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage mit seiner Frau Vogel, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Bartholomäi zu zahlende [Bede von 3 fl.] auf drei Jahre in Dorheim aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen. Beer löst seinen Schutzbrief bei der Kanzlei Hanau erst am 20. Januar 1578 ein.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28575; anstatt "hanauische Vormünder" müsste es im Text richtiger Graf Philipp Ludwig von Hanau heißen, offenbar wurde ein altes Formular verwandt; zu den Schutzbestimmungen vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Revers des Juden Beer von Dorheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4964_revers-des-juden-beer-von-dorheim> (aufgerufen am 25.11.2025)
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