Aufnahme des Juden Wolf zu Schwalheim in Schwalheim
Stückangaben
Regest
Die hanauischen Vormünder bekunden, daß sie den Juden Wolf zu Schwalheim mit seiner Frau Freudtgen, Kindern und Gesinde gegen eine jährlich zu Bartholomäi zu zahlende Bede von 4 fl. auf drei Jahre in Schwalheim aufgenommen haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen
Ausfertigung
Papier, mit aufgedrücktem Rücksiegel
Weitere Angaben
Revers ebd.; zu den Bestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Orte
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Wolf zu Schwalheim in Schwalheim“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4732_aufnahme-des-juden-wolf-zu-schwalheim-in-schwalheim> (aufgerufen am 26.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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