Klagsache zwischen Jan Nickel und dem Juden Gumprecht zu Kesselstadt
Stückangaben
Regest
Jan Nickel aus dem Herzogtum Limburg berichtet Räten und Befehlhabern zu Hanau, daß sein Sohn mit einem Geschäftspartner vor etwa fünf Jahren Korn in der Grafschaft Hanau angekauft und 500 Achtel, die übrig waren, an den Juden Gumprecht zu Kesselstadt weiterverkauft hat. Als Gumprecht den Kauf rückgängig machen wollte, ist er durch Urteil des Stadtgerichts Frankfurt zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet worden, hat aber dagegen beim Reichskammergericht appelliert. Nickel, der seines Glaubens wegen aus der Heimat vertrieben wurde und Not leidet, bittet, da er das Urteil des Reichskammergerichts nicht mehr zu erleben fürchtet, ihm zu seinem Geld zu verhelfen. Die Bitte wird abgewiesen.
Ausfertigung
Papier, mit Präsentatum Hanau, den 8. April 1571 und mit Dorsalvermerk: "Manus jud zu Franckfurt und Gompert jud seint sich ..."
Weitere Angaben
Archivangaben
Altsignatur
81 Regierung Hanau D 1 Nr. 49/11
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klagsache zwischen Jan Nickel und dem Juden Gumprecht zu Kesselstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4547_klagsache-zwischen-jan-nickel-und-dem-juden-gumprecht-zu-kesselstadt> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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