Niederlassung des Juden Jacob Leybhau uns seines Schwagers in Ortenberg
Stückangaben
Regest
Der Jude Jacob Leybhau zu Gelnhausen ersucht Räte und Befehlhaber zu Hanau am 31. Januar 1571 um die Erlaubnis, sich bei seinem Schwager in Ortenberg niederlassenzu dürfen. Er hat dazu bereits die Einwilligung Graf Ludwigs von Stolberg-Königstein, dem er ein Einzugsgeld von 25 Talern zahlen soll, und verspricht der Herrschaft Hanau ebensoviel zu geben.
Er wird aufgefordert, den königsteinschen Schutzbrief vorzulegen, und erhält darauf am 16. März den hanauischen Schutzbrief, in dem seine jährlich zum 22. Februar zu zahlende Bede auf 6 fl. festgesetzt wird. Außerdem werden ihm sowohl Wucher wie Kauf oder Verkauf von "essenspeyß oder truckner wahar" bei Strafe untersagt. Im Falle des Geldverleihs gelten die gleichen Bestimmungen wie für Mosche.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge 28559; vgl. auch Regest Nr. 1987 (1569 Oktober 27)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Niederlassung des Juden Jacob Leybhau uns seines Schwagers in Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4535_niederlassung-des-juden-jacob-leybhau-uns-seines-schwagers-in-ortenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)
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