Niederlassung des Juden Jacob Leybhau uns seines Schwagers in Ortenberg

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511  
Laufzeit / Datum
1571 Januar 31 - März 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Jacob Leybhau zu Gelnhausen ersucht Räte und Befehlhaber zu Hanau am 31. Januar 1571 um die Erlaubnis, sich bei seinem Schwager in Ortenberg niederlassenzu dürfen. Er hat dazu bereits die Einwilligung Graf Ludwigs von Stolberg-Königstein, dem er ein Einzugsgeld von 25 Talern zahlen soll, und verspricht der Herrschaft Hanau ebensoviel zu geben.
Er wird aufgefordert, den königsteinschen Schutzbrief vorzulegen, und erhält darauf am 16. März den hanauischen Schutzbrief, in dem seine jährlich zum 22. Februar zu zahlende Bede auf 6 fl. festgesetzt wird. Außerdem werden ihm sowohl Wucher wie Kauf oder Verkauf von "essenspeyß oder truckner wahar" bei Strafe untersagt. Im Falle des Geldverleihs gelten die gleichen Bestimmungen wie für Mosche.

Weitere Angaben

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Niederlassung des Juden Jacob Leybhau uns seines Schwagers in Ortenberg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4535_niederlassung-des-juden-jacob-leybhau-uns-seines-schwagers-in-ortenberg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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