Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder, ohne einen Verdächtigen zu haben

HStAM Protokolle Nr. II Großenlüder 2 Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1571 Januar 15
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder über den Verlust einer "Stangen mit rindtfleisch und dur gensen", kann aber keinen Verdächtigen nennen. Caspar Arnolds Sohn Hen gen. Mebes, der am gleichen Tage anzeigt, daß ihn Lentz Rodens Sohn Hans beschimpft und "schwarzer judt" genannt hat, wird aufgefordert, Beweise beizubringen.

Weitere Angaben

Bl. 17v-18r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder, ohne einen Verdächtigen zu haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4533_der-jude-levi-klagt-vor-dem-gericht-zu-grossenlueder-ohne-einen-verdaechtigen-zu-haben> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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