Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder, ohne einen Verdächtigen zu haben
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Regest-Typ
Protokolleinträge
Regest
Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder über den Verlust einer "Stangen mit rindtfleisch und dur gensen", kann aber keinen Verdächtigen nennen. Caspar Arnolds Sohn Hen gen. Mebes, der am gleichen Tage anzeigt, daß ihn Lentz Rodens Sohn Hans beschimpft und "schwarzer judt" genannt hat, wird aufgefordert, Beweise beizubringen.
Weitere Angaben
Bl. 17v-18r
Siehe auch
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Levi klagt vor dem Gericht zu Großenlüder, ohne einen Verdächtigen zu haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4533_der-jude-levi-klagt-vor-dem-gericht-zu-grossenlueder-ohne-einen-verdaechtigen-zu-haben> (aufgerufen am 25.11.2025)
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