Der Schultheiß zu Oberissigheim wird angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen Geld zurückzuzahlen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 4  
Laufzeit / Datum
1570 August 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Der Schultheiß zu Oberissigheim wird von der Kanzlei Hanau angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen 19 fl., die längst hätten bezahlt sein sollen, binnen vier Wochen zu geben.

Weitere Angaben

1570 Bl. 89v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Schultheiß zu Oberissigheim wird angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen Geld zurückzuzahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4507_der-schultheiss-zu-oberissigheim-wird-angewiesen-dem-juden-schemen-zu-rueckingen-geld-zurueckzuzahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)

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