Der Schultheiß zu Oberissigheim wird angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen Geld zurückzuzahlen
HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 4
Laufzeit / Datum
1570 August 18 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Der Schultheiß zu Oberissigheim wird von der Kanzlei Hanau angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen 19 fl., die längst hätten bezahlt sein sollen, binnen vier Wochen zu geben.
Weitere Angaben
1570 Bl. 89v
Archivangaben
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
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„Der Schultheiß zu Oberissigheim wird angewiesen, dem Juden Schemen zu Rückingen Geld zurückzuzahlen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4507_der-schultheiss-zu-oberissigheim-wird-angewiesen-dem-juden-schemen-zu-rueckingen-geld-zurueckzuzahlen> (aufgerufen am 28.11.2025)
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