Aufnahme des Juden Natan von Simmern in Hochstadt
Stückangaben
Regest
Mit Schreiben aus Speyer unterrichtet der hanauische Rat Dionysius Gremp zu Freudenstein Räte und Befehlhaber zu Hanau am 11. August 1570 von der Bitte eines Juden, sich in Hochstadt oder Fechenheim niederlassen zu dürfen. Gremp sieht keinen Grund, das Gesuch abzuschlagen.
Darauf wird dem Supplikanten am 18. August mündlich mitgeteilt, daß es den Befehlhabern nicht möglich ist, Juden an Orten aufzunehmen, an denen bisher keine gelebt haben. Am 27. August wird ihm aber gestattet, sich für ein halbes Jahr bis zum 22. Februar 1571 bei den beiden Juden zu Hochstadt niederzulassen, und am folgenden Tag erhält Natan von Simmern einen Schutzbrief, der ihn verpflichtet, für das halbe Jahr 4 fl. Bede zu zahlen und kein Geld an hanauische Untertanen auf Wucher zu leihen. Der Handel ist ihm erlaubt.
Weitere Angaben
vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 25921
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Siehe auch
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Aufnahme des Juden Natan von Simmern in Hochstadt“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4506_aufnahme-des-juden-natan-von-simmern-in-hochstadt> (aufgerufen am 26.11.2025)
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