Der Juden Lew von Gelnhausen und seiner Frau Fraid erhalten für drei Jahre Wohnrecht in Marköbel
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Regest-Typ
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Regest
Nachdem Räte und Befehlhaber zu Hanau am 9. September beschlossen haben, dem Juden Lew von Gelnhausen und seiner Frau Fraid gegen eine jährlich zu Martini zu zahlende Bede von 8 fl. auf drei Jahre Schutz und das Wohnrecht in Marköbel zu gewähren, wird der Schutzbrief für Lew am 14. November ausgestellt.
Weitere Angaben
(dort auch ein Revers des Lew vom 16. November 1573); vgl. auch HStAM, 86 Hanauer Nachträge Nr. 28511, Bl. 1r
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Juden Lew von Gelnhausen und seiner Frau Fraid erhalten für drei Jahre Wohnrecht in Marköbel“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4433_der-juden-lew-von-gelnhausen-und-seiner-frau-fraid-erhalten-fuer-drei-jahre-wohnrecht-in-markoebel> (aufgerufen am 26.11.2025)
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