Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz gewährt haben

HStAM 86 Hanauer Nachträge Nr. 5934  
Laufzeit / Datum
1568 Oktober 26
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm und seiner Frau Sarla nebst Kindern und Gesinde laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährliche Zahlung von 8 fl. auf drei Jahre Schutz gewährt haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.

Ausfertigung

Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen

Weitere Angaben

Bl. 26; vgl. auch Regest Nr. 1939 (1568 November 2) und zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz gewährt haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4384_der-jude-meyer-zu-muenzenberg-bekundet-dass-die-hanauischen-vormuender-ihm-schutz-gewaehrt-haben> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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