Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz gewährt haben
Stückangaben
Regest
Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm und seiner Frau Sarla nebst Kindern und Gesinde laut im folgenden inserierter Urkunde vom gleichen Tage gegen eine jährliche Zahlung von 8 fl. auf drei Jahre Schutz gewährt haben. Es folgen die üblichen Schutzbestimmungen.
Ausfertigung
Papier, aufgedrücktes Siegel abgefallen
Weitere Angaben
Bl. 26; vgl. auch Regest Nr. 1939 (1568 November 2) und zu den üblichen Schutzbestimmungen der Aufnahme vgl. Regest Nr. 1695 (1565 November 14)
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Jude Meyer zu Münzenberg bekundet, daß die hanauischen Vormünder ihm Schutz gewährt haben“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4384_der-jude-meyer-zu-muenzenberg-bekundet-dass-die-hanauischen-vormuender-ihm-schutz-gewaehrt-haben> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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