Besteuerung der Juden im Oberfürstentum Hessen bei der Erhebung der Türkensteuer

HStAM 74 Obersteuereinnehmer Nr. 48  
Laufzeit / Datum
1568 Juli 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Rechnungseinträge

Regest

Bei Erhebung des ersten Ziels der Türkensteuer im Oberfürstentum Hessen ergeben sich aus der Tatsache, daß bei den Juden diesmal nicht wie früher die Personen, sondern die Vermögen versteuert werden, Steuerminderungen. Das Amt Grünberg verzeichnet einen Abgang von 14 Albus 1/2 Denar, in Staufenberg sind es 3 fl. 10 Albus 4 Denar, in Homburg vor der Höhe 12 fl. 3 Albus, in Homberg an der Ohm 4 fl. 24 Albus 4 Denar, im Amt Homberg/Ohm 2 fl. 11 Albus 1 Heller.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Besteuerung der Juden im Oberfürstentum Hessen bei der Erhebung der Türkensteuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4365_besteuerung-der-juden-im-oberfuerstentum-hessen-bei-der-erhebung-der-tuerkensteuer> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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