Besteuerung der Juden im Oberfürstentum Hessen bei der Erhebung der Türkensteuer
Stückangaben
Regest-Typ
Rechnungseinträge
Regest
Bei Erhebung des ersten Ziels der Türkensteuer im Oberfürstentum Hessen ergeben sich aus der Tatsache, daß bei den Juden diesmal nicht wie früher die Personen, sondern die Vermögen versteuert werden, Steuerminderungen. Das Amt Grünberg verzeichnet einen Abgang von 14 Albus 1/2 Denar, in Staufenberg sind es 3 fl. 10 Albus 4 Denar, in Homburg vor der Höhe 12 fl. 3 Albus, in Homberg an der Ohm 4 fl. 24 Albus 4 Denar, im Amt Homberg/Ohm 2 fl. 11 Albus 1 Heller.
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Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Besteuerung der Juden im Oberfürstentum Hessen bei der Erhebung der Türkensteuer“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4365_besteuerung-der-juden-im-oberfuerstentum-hessen-bei-der-erhebung-der-tuerkensteuer> (aufgerufen am 25.11.2025)
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