Erhebung des Opfergeldes von den Juden zu Gelnhausen und Übergabe an den Pfarrer ebenda

HStAM 330 Gelnhausen Nr. 2  
Laufzeit / Datum
[1567 März 7]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Eintrag in dem 1563 begonnenen Gelnhäuser Kopiar

Regest

Nach dem Tode des Pfarrers [Peter] Dreut zu Gelnhausen, der über viele Jahre den ihm jährlich zustehenden einen Gulden Opfergeld von den Juden entweder selbst erhoben hat oder durch andere hat einfordern lassen, beschließt die Stadt, daß der Gulden künftig stets zu Martini von den Bürgermeistern bei der Judenschaft eingezogen und dem Pfarrer übergeben werden soll, wie es bei dem jetzigen Pfarrer Johannes Nicenius geschieht.1#Der undatierte Eintrag steht unmittelbar vor dem Bestallungsrevers von Nicenius vom 7. März 1567.

Weitere Angaben

Bl. 173v

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Erhebung des Opfergeldes von den Juden zu Gelnhausen und Übergabe an den Pfarrer ebenda“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4228_erhebung-des-opfergeldes-von-den-juden-zu-gelnhausen-und-uebergabe-an-den-pfarrer-ebenda> (aufgerufen am 25.11.2025)

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