Der Jude Simon zu Windecken vergleicht sich vor der Kanzlei Hanau mit seinen Schuldnern

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1565 Oktober 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Der Hofmann Wendel Ruel zu Erbstadt bezahlt von den 75 fl., die er für ein von Adam vom Hain gekauftes Haus schuldet, 25 fl. und verspricht, die restlichen 50 fl. zur kommenden Fastenmesse zu bezahlen 1#Tatsächlich zahlt Ruel erst am 19. April 1567, ebd. Bl. 271v.. Der Windecker Zimmermann Endres Becker schuldet Simon von Adam vom Hains wegen 145 fl. und verspricht, zur Fasten- und Herbstmesse 1566 je 50 fl. und zur Fastenmesse 1567 45 fl1. zu bezahlen.
Auf Simons Klage, daß ihm Adam vom Hain alle Fässer, eines ausgenommen, verkauft, dann aber fünf Fässer an einen Bürger veräußert hat und ein weiteres Faß von der Herrschaft Hanau beansprucht wurde, wird dem vom Hain als einem Adeligen anheimgestellt, Simon zu entschädigen. Er erklärt sich bereit, ihm 2 Taler zu geben.
Der Windecker Schultheiß, der Simon an Stelle der Erben des Asmus von Hoysen 210 fl. schuldet, will 100 fl. sofort und den Rest zur kommenden Fastenmesse bezahlen.

Weitere Angaben

1565 Bl. 271v-272r

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Simon zu Windecken vergleicht sich vor der Kanzlei Hanau mit seinen Schuldnern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4109_der-jude-simon-zu-windecken-vergleicht-sich-vor-der-kanzlei-hanau-mit-seinen-schuldnern> (aufgerufen am 26.11.2025)

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