Der Jude Simon zu Windecken vergleicht sich vor der Kanzlei Hanau mit seinen Schuldnern
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Regest-Typ
Protokolleinträge
Regest
Der Hofmann Wendel Ruel zu Erbstadt bezahlt von den 75 fl., die er für ein von Adam vom Hain gekauftes Haus schuldet, 25 fl. und verspricht, die restlichen 50 fl. zur kommenden Fastenmesse zu bezahlen
Auf Simons Klage, daß ihm Adam vom Hain alle Fässer, eines ausgenommen, verkauft, dann aber fünf Fässer an einen Bürger veräußert hat und ein weiteres Faß von der Herrschaft Hanau beansprucht wurde, wird dem vom Hain als einem Adeligen anheimgestellt, Simon zu entschädigen. Er erklärt sich bereit, ihm 2 Taler zu geben.
Der Windecker Schultheiß, der Simon an Stelle der Erben des Asmus von Hoysen 210 fl. schuldet, will 100 fl. sofort und den Rest zur kommenden Fastenmesse bezahlen.
Weitere Angaben
1565 Bl. 271v-272r
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Indizes
Personen
- Ruel, Wendel, Hofmann, Einwohner von Erbstadt
- Hain, Adam von, Einwohner von Windecken, später zu Moderwitz
- Heese (Hoysen), Asmus von
- Simon Anschel gen. Schwindläufer, aus Deutz zu Windecken, später zu Rüsselsheim, Sohn des Anschel aus Deutz zum Hirsch zu Frankfurt am Main, Vater des Anselm, Salomon und Simon
- Becker, Endres, Zimmermann, Einwohner von Windecken
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Sachbegriffe
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Der Jude Simon zu Windecken vergleicht sich vor der Kanzlei Hanau mit seinen Schuldnern“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4109_der-jude-simon-zu-windecken-vergleicht-sich-vor-der-kanzlei-hanau-mit-seinen-schuldnern> (aufgerufen am 26.11.2025)
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