Schulden der Witwe Gertrud bei dem Juden Jotschalck zu Werlau
Stückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Auf Ansuchen des Juden Jotschalck [zu Werlau], der erklärt, daß Sturms verstorbene Witwe Gertrud ihm, seiner Frau und seinem Sohn "ludt kerben" noch 2 1/2 fl. schuldig war, werden vor dem Oberamtmann zu Rheinfels zwei Zeugen vernommen, von denen der eine bestätigt, daß der Jude seine Forderung am Tage des Begräbnisses der Witwe, einem Montag des Jahres 1564, vor Pfarrer und Vogt geltend gemacht hat. Die zweite Zeugin bekennt, daß die Witwe ihr am Freitag vor ihrem Tod die Schuld von 2 1/2 fl. gestanden hat.
Ausstellungsort
Rheinfels
Archivangaben
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Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Schulden der Witwe Gertrud bei dem Juden Jotschalck zu Werlau“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/4067_schulden-der-witwe-gertrud-bei-dem-juden-jotschalck-zu-werlau> (aufgerufen am 26.11.2025)
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