Das Hofgericht Hanau vergleicht die Jüdin Fromedt mit ihren Schuldnern zu Roßdorf

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1562 Oktober 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleinträge

Regest

Das Hofgericht Hanau vergleicht die Jüdin Fromedt mit ihren Schuldnern zu Roßdorf
Balthasar Knorn, der zu Pfingsten 37 fl. hätte bezahlen sollen, macht seine Armut geltend. Ihm wird ebenso wie Hen Hecker, der 6 fl. schuldet, befohlen, Fromedt bis Weihnachten zu bezahlen. Zu diesem Zeitpunkt soll auch Leonhard Groß, der seit fünf Jahren 6 fl. 18 Schilling schuldet und keinen Zahlungstermin eingehalten hat, seine Schuld begleichen.
Mertins Adam, von dem Fromedt 14 fl. 14 Schilling fordert, erklärt, daß er bereits 1 1/2 Achtel Hafer, das Achtel zu 18 Schilling gerechnet, und 3 Viertel Wein im Wert von etwa 9 Schilling geliefert hat. Fromedt bestreitet das, und Mertins Adam wird angewiesen, ihr zu Weihnachten und zu Martini 1563 je 7 fl. 7 Schilling zu bezahlen. Kann er beweisen, daß die Jüdin ihm die Zahlung für Wein und Hafer noch schuldet, soll ihm 1 fl. erlassen werden.
Jacob Steig schuldet seit zweieinhalb Jahren 9 fl., die mit einem Binger Heller pro Woche und Gulden verzinst werden sollten. Ihm wird befohlen, zu Weihnachten 1562, 1563 und 1564 je 3 fl. zu bezahlen.
Scheffers Hens Ludwig, der 22 fl. schuldet, soll zu Weihnachten 1562 und 1563 je 11 fl. geben. Zur gleichen Zeit soll Schmidts Philipp die geschuldeten 56 fl. mit je 28 fl. abtragen.
Emichen Hans soll zu Weihnachten die geschuldeten 7 fl. bezahlen.
Die Frau von Wagen Henges Hans bekennt, daß ihr Mann seit zweieinhalb Jahren 14 fl. nebst Zinsen von 1 Binger Heller pro Woche und Gulden schuldig ist. Darauf wird vereinbart, daß Henches Hans zu Martini 1562 und 1563 je 4 1/2 und zu Martini 1564 5 fl. bezahlen soll.
Werners Hen Jacob, der 11 fl. schuldig ist, soll zu Weihnachten 1562 und zu Martini 1563 je 3 1/2 fl. und zu Martini 1564 4 fl. bezahlen.
Bestges Hans soll die geschuldeten 5 fl. mit je 2 1/2 fl. zu Weihnachten 1562 und zu Martini 1563 abbezahlen. Zur gleichen Zeit soll Tonges Meurer die geschuldeten 4 fl. in Raten von je 2 fl. abtragen.
Heinz Gelbert aus Kilianstädten, der Fromedt 11 1/2 fl. schuldet, soll zu Weihnachten 1562 und zu Martini 1563 je 4 fl. und zu Martini 1564 3 1/2 fl. entrichten.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 3 1561/62 Bl. 68v; vgl. auch eine Abschrift m. Präs. vom 24. Juli 1576 und hebr. Randvermerk in: 86 Hanauer Nachträge Nr. 28034 Bl. 25-28.

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Archivkontext

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Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Das Hofgericht Hanau vergleicht die Jüdin Fromedt mit ihren Schuldnern zu Roßdorf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3943_das-hofgericht-hanau-vergleicht-die-juedin-fromedt-mit-ihren-schuldnern-zu-rossdorf> (aufgerufen am 27.11.2025)

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