Der Jude Sodele von Heddernheim muss ein verkauftes mangelhaftes Pferd zurücknehmen

HStAM Protokolle Nr. II Hanau B 1 Bd. 1  
Laufzeit / Datum
1551 September 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Das Hofgericht Hanau entscheidet, daß der Jude Sodele von Heddernheim das Pferd, das er Philipp Klein als fehlerfrei verkauft hat, das aber Mängel hatte, zurücknehmen und Klein das bezahlte Geld wiedergeben soll. Auch soll er ihm 1/2 Taler zurückgeben, den Klein ihm für das Pferd wechselweise gegeben hat.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Hanau B Nr. 1 Bd. 1 Bl. 363v.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Jude Sodele von Heddernheim muss ein verkauftes mangelhaftes Pferd zurücknehmen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3806_der-jude-sodele-von-heddernheim-muss-ein-verkauftes-mangelhaftes-pferd-zuruecknehmen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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