Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden
HStAM Protokolle Nr. II Kassel Cb 2 Bd. 3
Laufzeit / Datum
1535 Bearbeitung
Uta LöwensteinStückangaben
Regest-Typ
Protokolleintrag
Regest
Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden.
Archivangaben
Altsignatur
Protokolle II Kassel Cb Nr. 2 Bd. 3 Bl. 91v.
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3470_gegen-zahlung-von-3-fl-ist-dem-juden-ru-ffen-der-aufenthalt-zu-dauernheim-gestattet-worden> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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