Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden

HStAM Protokolle Nr. II Kassel Cb 2 Bd. 3  
Laufzeit / Datum
1535
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Protokolleintrag

Regest

Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden.

Archivangaben

Altsignatur

Protokolle II Kassel Cb Nr. 2 Bd. 3 Bl. 91v.

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gegen Zahlung von 3 fl. ist dem Juden Ruͤffen der Aufenthalt zu Dauernheim gestattet worden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3470_gegen-zahlung-von-3-fl-ist-dem-juden-ru-ffen-der-aufenthalt-zu-dauernheim-gestattet-worden> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3470