Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse den Aufenthalt in Limburg
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts
Regest
Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse zu Limburg nebst Frau, Tochter, Schwiegersohn, Enkelkindern und Gesinde gegen eine jährliche Zahlung von 15 fl. auf zehn Jahre den Aufenthalt in Limburg. Nach Ablauf dieser Zeit soll er ein halbes Jahr zur Vorbereitung des Abzugs haben.
Archivangaben
Altsignatur
K 16 Bl. 154v-155r.
Arcinsys-ID
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse den Aufenthalt in Limburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3104_landhofmeister-und-regenten-zu-hessen-gestatten-dem-juden-mosse-den-aufenthalt-in-limburg> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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