Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse den Aufenthalt in Limburg

HStAM K Nr. 16  
Laufzeit / Datum
1511 September 16
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift in einem Kopiar des 16. Jahrhunderts

Regest

Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse zu Limburg nebst Frau, Tochter, Schwiegersohn, Enkelkindern und Gesinde gegen eine jährliche Zahlung von 15 fl. auf zehn Jahre den Aufenthalt in Limburg. Nach Ablauf dieser Zeit soll er ein halbes Jahr zur Vorbereitung des Abzugs haben.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Landhofmeister und Regenten zu Hessen gestatten dem Juden Mosse den Aufenthalt in Limburg“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/3104_landhofmeister-und-regenten-zu-hessen-gestatten-dem-juden-mosse-den-aufenthalt-in-limburg> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/3104