Der Freigraf zu Arnsberg urteilt, dass die westfälischen Freistühle weder Juden noch Ungläubige laden können

HStAM Urk. 66 Nr. 305  
Laufzeit / Datum
1498 September 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Beglaubigte und besiegelte Abschrift vom 1. Oktober 1498, Perg

Regest

Der Freigraf zu Arnsberg urteilt auf Anfrage des hanauischen Sekretärs Jörg Meyer, daß die westfälischen Freistühle, die Kaiser Karl der Große zum Nutzen der Christen eingerichtet hat, weder Juden noch Ungläubige laden sollen oder können. Alle gegen solche Personen von den Freigerichten gefällten Urteile sind nichtig, ausgenommen solche, die den Kauf oder die Beleihung von Kelchen, Meßgewändern oder sonstiger geweihter Gotteszierde aus Kirchenbesitz betreffen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Der Freigraf zu Arnsberg urteilt, dass die westfälischen Freistühle weder Juden noch Ungläubige laden können“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2918_der-freigraf-zu-arnsberg-urteilt-dass-die-westfaelischen-freistuehle-weder-juden-noch-unglaeubige-laden-koennen> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2918