Der Freigraf zu Arnsberg urteilt, dass die westfälischen Freistühle weder Juden noch Ungläubige laden können
Stückangaben
Regest-Typ
Beglaubigte und besiegelte Abschrift vom 1. Oktober 1498, Perg
Regest
Der Freigraf zu Arnsberg urteilt auf Anfrage des hanauischen Sekretärs Jörg Meyer, daß die westfälischen Freistühle, die Kaiser Karl der Große zum Nutzen der Christen eingerichtet hat, weder Juden noch Ungläubige laden sollen oder können. Alle gegen solche Personen von den Freigerichten gefällten Urteile sind nichtig, ausgenommen solche, die den Kauf oder die Beleihung von Kelchen, Meßgewändern oder sonstiger geweihter Gotteszierde aus Kirchenbesitz betreffen.
Archivangaben
Altsignatur
O I o Hanau, Juden; vgl. auch Abschrift der beglaubigten Abschrift vom Februar 1526, 255 Reichskammergericht Lit. H. Nr. 20.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Der Freigraf zu Arnsberg urteilt, dass die westfälischen Freistühle weder Juden noch Ungläubige laden können“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2918_der-freigraf-zu-arnsberg-urteilt-dass-die-westfaelischen-freistuehle-weder-juden-noch-unglaeubige-laden-koennen> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2918