Der Freigraf zu Arnsberg spricht Stadt und Juden zu Gelnhausen von den Forderungen des Hentz von Habbel frei

HStAM Urk. 64 Nr. 1150  
Laufzeit / Datum
1498 September 3
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Freigraf zu Arnsberg bekundet, daß Hentz von Habbel das Freigericht angerufen hat wegen 200 fl., die König Maximilian weiland Hermann von Merlau für seine Dienste gegen die Unchristen auf die Juden zu Gelnhausen angewiesen hat. Er urteilt, daß die Juden, da der König über sie gebietet, die Gebote des Königs zu halten haben. Als jedoch der Vertreter der Stadt Gelnhausen einwendet, daß König Maximilian die Gelnhäuser Juden nicht beschweren durfte, da sie bereits von Kaiser Ludwig der Stadt verpfändet wurden, spricht der Freigraf Stadt und Juden von der Forderung frei.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit drei anhängenden Siegeln.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

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„Der Freigraf zu Arnsberg spricht Stadt und Juden zu Gelnhausen von den Forderungen des Hentz von Habbel frei“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2917_der-freigraf-zu-arnsberg-spricht-stadt-und-juden-zu-gelnhausen-von-den-forderungen-des-hentz-von-habbel-frei> (aufgerufen am 27.11.2025)

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