Revers des Juden Abraham über seine Bestallung als Leibarzt des Landgrafen Heinrich von Hessen

HStAM Urk. 7 Nr. 333  
Laufzeit / Datum
1481 Januar 30
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Revers des Juden Abraham über seine Bestallung als Leibarzt des Landgrafen Heinrich von Hessen. Laut dessen inserierter Urkunde vom gleichen Tage hat dieser "den judden gnant Meister Abraham umb siner merglicher und treflicher kunst der artzenie willen" zum Diener und Leibarzt angenommen. Er soll ihm, seiner Gemahlin und den Kindern mit seiner Kunst helfen und dabei verschwiegen sein. Er hat aber auch dem Hofmeister, Marschall, Kanzler und dem Hausgesinde ärztlich beizustehen. Läßt ihn der Landgraf rufen, soll er unverzüglich kommen. Er erhält dafür jährlich 150 fl. (je 75 fl. zu Pfingsten und Weihnachten), zweimal jährlich Hofkleidung zu je 12 Ellen und bei seinen Hin- und Herritten und dem Aufenthalt bei Hofe Zehrung, Kostenersatz, Futter und die Kosten für die Zutaten zu seinen Arzneien, sofern er sie aus der Apotheke bezieht.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel des Ausstellers; das Siegel zeigt im Schild einen Davidsstern, der in der Mitte einen Punkt hat.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Revers des Juden Abraham über seine Bestallung als Leibarzt des Landgrafen Heinrich von Hessen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2716_revers-des-juden-abraham-ueber-seine-bestallung-als-leibarzt-des-landgrafen-heinrich-von-hessen> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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