Ernst und Hans von Hanstein bekunden, dass bei Nichtzahlung ihrer Schuld ihr Gläubiger bei Juden Geld aufnehmen darf

HStAM K Nr. 6  
Laufzeit / Datum
1460 April 20
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 15.Jahrhunderts

Regest

Die Vettern Ernst und Hans von Hanstein bekunden, daß sie Werner von Hanstein 500 fl. schulden, für die er sich, werden sie nicht fristgemäß zurückgezahlt, auf ihre Kosten bei Christen oder Juden schadlos halten kann.

Archivangaben

Altsignatur

K 6 Bl. 5v und 6v Nr. 1/20.

Digitalisat vorhanden

Arcinsys-ID

Archivkontext

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Ernst und Hans von Hanstein bekunden, dass bei Nichtzahlung ihrer Schuld ihr Gläubiger bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2641_ernst-und-hans-von-hanstein-bekunden-dass-bei-nichtzahlung-ihrer-schuld-ihr-glaeubiger-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 27.11.2025)

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