Ernst und Hans von Hanstein bekunden, dass bei Nichtzahlung ihrer Schuld ihr Gläubiger bei Juden Geld aufnehmen darf
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15.Jahrhunderts
Regest
Die Vettern Ernst und Hans von Hanstein bekunden, daß sie Werner von Hanstein 500 fl. schulden, für die er sich, werden sie nicht fristgemäß zurückgezahlt, auf ihre Kosten bei Christen oder Juden schadlos halten kann.
Archivangaben
Altsignatur
K 6 Bl. 5v und 6v Nr. 1/20.
Digitalisat vorhanden
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Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
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„Ernst und Hans von Hanstein bekunden, dass bei Nichtzahlung ihrer Schuld ihr Gläubiger bei Juden Geld aufnehmen darf“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2641_ernst-und-hans-von-hanstein-bekunden-dass-bei-nichtzahlung-ihrer-schuld-ihr-glaeubiger-bei-juden-geld-aufnehmen-darf> (aufgerufen am 27.11.2025)
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