Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags
Stückangaben
Regest
Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren als Erben des Menghin von Trier Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags, den Graf Johanns Vater, Graf Diether, Menghin schuldig war.
Ausfertigung
Ausfertigung, durch Einschnitt kassiert, Siegel stark beschädigt.
Archivangaben
Altsignatur
Samtarchiv Nachträge O, 1524.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2501_die-koelner-judenbuerger-suesskind-und-meyer-quittieren-graf-johann-von-katzenelnbogen-den-erhalt-eines-betrags> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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