Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags

HStAM Urk. 1 Nr. 2427  
Laufzeit / Datum
1410 September 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren als Erben des Menghin von Trier Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags, den Graf Johanns Vater, Graf Diether, Menghin schuldig war.

Ausfertigung

Ausfertigung, durch Einschnitt kassiert, Siegel stark beschädigt.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer quittieren Graf Johann von Katzenelnbogen den Erhalt eines Betrags“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2501_die-koelner-judenbuerger-suesskind-und-meyer-quittieren-graf-johann-von-katzenelnbogen-den-erhalt-eines-betrags> (aufgerufen am 25.11.2025)

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