Beschluss der Stadt Amöneburg u.a. jüdisches Gewerbe betreffend

HStAM 330 Amöneburg Nr.  
Laufzeit / Datum
[Ende 14. Jh.]
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Abschrift des 15. Jahrhunderts

Regest

Der Rat der Stadt Amöneburg beschließt in seiner Zollordnung, daß kein Jude von einem Bürger wöchentlich vom Pfund mehr als 3 Heller Zinsen nehmen soll. Auch soll in Amöneburg kein Jude brauen, ausschenken, Gewand schneiden oder sonst einen Kaufmannshandel treiben, sondern vielmehr "synes gesuches gewarten und daß judden zcu gehort".

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Beschluss der Stadt Amöneburg u.a. jüdisches Gewerbe betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2492_beschluss-der-stadt-amoeneburg-u-a-juedisches-gewerbe-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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