Beschluss der Stadt Amöneburg u.a. jüdisches Gewerbe betreffend
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Der Rat der Stadt Amöneburg beschließt in seiner Zollordnung, daß kein Jude von einem Bürger wöchentlich vom Pfund mehr als 3 Heller Zinsen nehmen soll. Auch soll in Amöneburg kein Jude brauen, ausschenken, Gewand schneiden oder sonst einen Kaufmannshandel treiben, sondern vielmehr "synes gesuches gewarten und daß judden zcu gehort".
Archivangaben
Altsignatur
330 Amöneburg Nr. 1 Bl. 1v.
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Druck
Schneider, Judenfamilien#192462210, S. 2.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Beschluss der Stadt Amöneburg u.a. jüdisches Gewerbe betreffend“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2492_beschluss-der-stadt-amoeneburg-u-a-juedisches-gewerbe-betreffend> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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