Pfandleihhandel betreffend die Juden zu Eschwege oder Sontra
Stückangaben
Regest-Typ
Abschrift des 15. Jahrhunderts
Regest
Hartrad von Mitterodes Witwe Jutte und ihre Söhne verkaufen dem Gotteshaus zu Germerode auf Wiederkauf einen Zins von 1 Mark von ihren Gütern zu Mitterode, der jährlich zu Allerheiligen gezahlt werden soll. Geschieht das nicht, sollen die Güter zu Mitterode gepfändet werden, das Pfand aber nicht einem Bürgen, sondern den Juden zu Eschwege oder Sontra übertragen und von diesen 1 Mark dafür gelöst werden (ßolde man dy phant zcu Eschinwege ader zu Suntra brengen in dy juden).
Archivangaben
Altsignatur
K 229 Bl. 291f.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Pfandleihhandel betreffend die Juden zu Eschwege oder Sontra“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2410_pfandleihhandel-betreffend-die-juden-zu-eschwege-oder-sontra> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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