Belehnung des Hennechin Smyd und seiner Frau u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstinys gehörte
Stückangaben
Regest
Der Assenheimer Bürger Hennechin Smyd und seine Frau bekunden, daß sie Ulrich von Hanau gegen eine jährliche Zahlung von 1 Pfund Heller mit seinem Haus und seiner Hofstatt zu Assenheim, die vormals der Jude Kirstinys besessen hat und die an Wigel Kelners Hofstatt liegen, belehnt hat.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, ursprünglich anhängendes Siegel der Stadt Assenheim fehlt.
Ausstellungsort
Assenheim
Archivangaben
Altsignatur
O I g Hanau, Ämter und Orte 1360 April 19.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Belehnung des Hennechin Smyd und seiner Frau u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstinys gehörte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2384_belehnung-des-hennechin-smyd-und-seiner-frau-u-a-mit-einem-haus-das-vormals-dem-juden-kyrstinys-gehoerte> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/2384