Belehnung des Henchin Smyd u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstin gehörte
Stückangaben
Regest
Henchin Smyd, Bürger zu Assenheim, bekundet, daß ihn Ulrich von Hanau gegen eine jährliche Zahlung von 30 Schilling Heller mit seiner Hofstatt und seinem Haus zu Assenheim, die vormals dem Juden Kyrstin gehörten und bei Wigel Kellers Hofstatt liegen, sowie mit etlichen Grundstücken belehnt hat.
Ausfertigung
Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel, Siegler Friedrich von Beltersheim.
Archivangaben
Altsignatur
O I g Hanau, Ämter und Orte 1360 April 19.
Arcinsys-ID
Archivkontext
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Belehnung des Henchin Smyd u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstin gehörte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2383_belehnung-des-henchin-smyd-u-a-mit-einem-haus-das-vormals-dem-juden-kyrstin-gehoerte> (aufgerufen am 25.11.2025)
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