Belehnung des Henchin Smyd u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstin gehörte

HStAM Urk. 64 Nr. 75  
Laufzeit / Datum
1360 April 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Henchin Smyd, Bürger zu Assenheim, bekundet, daß ihn Ulrich von Hanau gegen eine jährliche Zahlung von 30 Schilling Heller mit seiner Hofstatt und seinem Haus zu Assenheim, die vormals dem Juden Kyrstin gehörten und bei Wigel Kellers Hofstatt liegen, sowie mit etlichen Grundstücken belehnt hat.

Ausfertigung

Ausfertigung, Pergament, mit anhängendem Siegel, Siegler Friedrich von Beltersheim.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Belehnung des Henchin Smyd u.a. mit einem Haus, das vormals dem Juden Kyrstin gehörte“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/2383_belehnung-des-henchin-smyd-u-a-mit-einem-haus-das-vormals-dem-juden-kyrstin-gehoerte> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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