Neuaufnahme von Juden in Gelnhausen
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag in dem 1563 begonnenen Gelnhäuser Kopiar
Regest
Bürgermeister und Rat zu Gelnhausen bekunden, daß sie seinerzeit nach der Abschaffung der Juden in der Burg Gelnhausen auch die in der Stadt lebenden Juden ausgewiesen haben, um die Bürger zu hindern, sich Geld bei ihnen zu leihen. Inzwischen wohnt aber wieder ein Jude in der Burg, und in Altenhaßlau, Aufenau, Orb und Wirtheim sitzen Juden so nahe, daß die Bürger sich auch dort Geld leihen können. Da der Rat der Stadt in diesen Fällen keinerlei Einflußmöglichkeiten hat und auch den Zinssatz nicht bestimmen kann, ist beschlossen worden, wieder zwei Juden in Gelnhausen aufzunehmen und die Bürger anzuweisen, künftig nur noch bei diesen zu leihen. Der erlaubte Zinssatz beträgt 1/2 Pfennig pro Woche und Gulden. Dafür sollen die Neuaufgenommenen die den Forstmeistern von Gelnhausen von der Judenschule zustehenden Gefälle bezahlen und der Stadt erstatten, was diese, solange keine Juden da waren, den Forstmeistern geben mußte. Dazu kommen an sonstigen Abgaben 4 fl. vom Kirchhof, das ordentliche Geschoß und 8 fl. jährliches Schutzgeld. Im übrigen haben sich die Juden der Frankfurter Ordnung gemäß zu verhalten. Stirbt einer von ihnen oder zieht er fort, soll eines seiner Kinder seine Stelle einnehmen. Das Abzugsgeld beträgt 50 fl.
Wird den Juden fremdes Gut verkauft oder versetzt, sollen sie es sechs Wochen behalten, ehe sie danach, wird es nicht zurückverlangt, damit nach Belieben verfahren können.
Die Bitte der Juden, wegen der Erbauung der Judenschule noch einen dritten Juden aufzunehmen, ist zunächst abgelehnt worden, doch sollte nach Verlauf eines Jahres „die alte burgerschulden, wie wir besorgen, sich heuffig befinden“, kann gegen Zahlung von 100 fl. ein dritter Jude zu den gleichen Bedingungen aufgenommen werden. Der Schutz für die drei Juden, die der Judenarzt Aaron zu Frankfurt vorschlagen wird, soll fünfzehn Jahre gelten.
Weitere Angaben
Bl. 336v-337; Abschrift des 17. Jhs. in HStA Marburg 81 Regierung Hanau E 44 I Nr. 22 Bl. 66
Archivangaben
Arcinsys-ID
Archivkontext
Nachweise
Edition
Regestdruck
Junghans, Gelnhausen S. 334-335.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Neuaufnahme von Juden in Gelnhausen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14887_neuaufnahme-von-juden-in-gelnhausen> (aufgerufen am 25.11.2025)
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