Privilegierung des Judenkochs zu Langenschwalbach

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 2773  
Laufzeit / Datum
1812 August 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Auf das Gesuch des Judenkochs Lazarus Juda zu Langenschwalbach um Verbot des Tractirens durch fremde Juden entscheidet die Kanzlei zu Langenschwalbach, dass, sofern keine Beschwerden über Tisch und Preis des Lazarus Juda vorliegen, die Polizeikommission keinem Fremden Frags-Kocherei zu gestatten habe. Etwa vorkommende Beschwerden über Lazarus Juda aber sollen summarisch ex officio konstatiert und alsbald abgestellt oder nach Ermessen zur Ergreifung weiterer Maßnahmen nach Langenschwalbach berichtet werden, damit Implorant um so mehr in den Schranken der Billigkeit und Bescheidenheit erhalten werde, als außer ihm dermalen für dessen Religionsverwandte niemand besondere Speisewirtschaft treibet.

Weitere Angaben

Protokoll der Kanzlei Langenschwalbach, 1812 Nr. 950.

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 791.

Indizes

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Privilegierung des Judenkochs zu Langenschwalbach“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14834_privilegierung-des-judenkochs-zu-langenschwalbach> (aufgerufen am 26.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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