Gesuch der hessen-rotenburgischen Hofkanzlei an die Regierung in Kassel wegen der Benachrichtigung über die vom Rabbiner verhängten Bußen

HStAM 71 Hessen-Rotenburgische Rentkammer Nr. 647  
Laufzeit / Datum
1806 September 19
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

Der Landrabbiner [folgt gestrichen: Berlin] ist nach dem rechtskraeftigen kurfürstlichen Regierungserkenntniße vom 27ten Febr. 1768 verbunden, am Schluße jeden Jahres einen vollstaendigen Extract aller in der niederhessischen Quart fallenden Judenbußen an die Renterei Witzenhausen zu schicken, damit durch ein von uns bewürktes Circular deßelben alle fürstlich heßen-rotenburgischen Rentereibeamten in den Stand gesetzt werden, die Strafen ihes Orts gehörig beyzutreiben und zu erheben. Der Rabbiner schickt aber den Extrakt ganz nach Belieben bald an diese, bald an jene Renterei und behindert damit die geregelte Ordnung. Sind keine Bußen erhoben worden, schickt er auch gar nichts, so dass den Beamten die Belege für ihre Rechnungen fehlen. Es wird daher gebeten, den Landrabbiner anzuhalten, den Extrakt in jedem Falle an die Renterei Witzenhausen einzusenden, ob Bußen verhängt wurden oder nicht.

Ausfertigung

Konzept

Ausstellungsort

Rotenburg

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 781.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gesuch der hessen-rotenburgischen Hofkanzlei an die Regierung in Kassel wegen der Benachrichtigung über die vom Rabbiner verhängten Bußen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14824_gesuch-der-hessen-rotenburgischen-hofkanzlei-an-die-regierung-in-kassel-wegen-der-benachrichtigung-ueber-die-vom-rabbiner-verhaengten-bussen> (aufgerufen am 25.11.2025)

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