Tod des Hirsch zu Germerode durch übermäßigen Alkoholgenuss

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 2769  
Laufzeit / Datum
1804 September 18
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest-Typ

Auszüge aus den Kanzlei-, Sessions- und Expeditionsprotokollen

Regest

Nach dem durch übermäßigen Genuß geistiger Getränke plötzlich erfolgten Tode des Juden Hirsch aus Germerode entscheidet die Rotenburger Hofkanzlei, dass der Schützenwirt Breiding zu Witzenhausen, weil er den Hirsch ganz ohne Aufsicht im Stall liegen ließ und die Postillione, welche dem Juden übermäßig zu trincken gaben, jeder mit je 2 Kfl. zu bestrafen seien.

Weitere Angaben

Eintrag Nr. 653

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 769.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Tod des Hirsch zu Germerode durch übermäßigen Alkoholgenuss“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14812_tod-des-hirsch-zu-germerode-durch-uebermaessigen-alkoholgenuss> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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