Tod des Hirsch zu Germerode durch übermäßigen Alkoholgenuss
Stückangaben
Regest-Typ
Auszüge aus den Kanzlei-, Sessions- und Expeditionsprotokollen
Regest
Nach dem durch übermäßigen Genuß geistiger Getränke plötzlich erfolgten Tode des Juden Hirsch aus Germerode entscheidet die Rotenburger Hofkanzlei, dass der Schützenwirt Breiding zu Witzenhausen, weil er den Hirsch ganz ohne Aufsicht im Stall liegen ließ und die Postillione, welche dem Juden übermäßig zu trincken gaben, jeder mit je 2 Kfl. zu bestrafen seien.
Weitere Angaben
Eintrag Nr. 653
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 769.
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Tod des Hirsch zu Germerode durch übermäßigen Alkoholgenuss“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14812_tod-des-hirsch-zu-germerode-durch-uebermaessigen-alkoholgenuss> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/14812