Inventarisierung jüdischer Nachlässe im Amt Wittmarshof
Stückangaben
Regest-Typ
Eintrag im Rotenburger Kanzleiprotokoll 1802
Regest
Der hessen-rotenburgische Amtmann Frankenberg zu Wittmarshof berichtet der Rotenburger Hofkanzlei, dass der Reservatenkommissar zu Bovenden die Obligation und Inventarisation bey Juden-Sterb-Fällen sich anmasse. Darauf wird er angewiesen, unverzüglich bei der Regierung in Kassel gegen dieses Verfahren zu protestieren.
Laut Protokolleintrag vom 21. Mai ist die Beschwerde des Amtmanns in Kassel erfolgt. Frankenberg soll die Juden darauf hinweisen, dass ihnen nutzloserweise doppelte Kosten entstehen würden, wenn vom Reservatenkommissar wegen der Prüfung des Vermögens verstorbener Juden und vom hessen-rotenburgischen Amtmann zur Sicherstellung ihrer Erben und hinterlassener Minderjähriger zwei getrennte Nachlassinventare erstellt würden.
Weitere Angaben
Nr. 138, 251
Nachweise
Edition
Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 760.
Siehe auch
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Personen
Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Inventarisierung jüdischer Nachlässe im Amt Wittmarshof“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14803_inventarisierung-juedischer-nachlaesse-im-amt-wittmarshof> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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