Bericht aus Bovenden wegen der Jurisdiktion der Landrabbiner

HStAM 70 Hessen-Rotenburgische Hofkanzlei Nr. 1811  
Laufzeit / Datum
1772 Dezember 22
Bearbeitung
Uta Löwenstein

Stückangaben

Regest

In einem Verzeichnis über den Stand der im Amt Bovenden geführten herrschaftlichen Prozesse berichtet der Amtmann Otto Friedrich Gleim unter Punkt 7, dass er am 30. Dezember 1771 der Kanzlei in Rotenburg von der vom Reservatenkommissar auf Befehl der Regierung Kassel an ihn gerichteten Inhibition wegen der Jurisdiktion des Landrabbiners in Zivilsachen der Juden unter sich berichtet habe. Dem Vernehmen nach habe die Kanzlei darauf in Kassel remonstriert. Er selbst habe jedoch noch keine Resolution erhalten und die Sache sei noch nicht zum Prozess gediehen.

Ausstellungsort

Bovenden

Weitere Angaben

1772 Nr. 7

Nachweise

Edition

Quellen zur Geschichte der Juden im Hessischen Staatsarchiv Marburg / Nachträge von Uta Löwenstein (ungedruckt), Nr. NL 692.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bericht aus Bovenden wegen der Jurisdiktion der Landrabbiner“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/14736_bericht-aus-bovenden-wegen-der-jurisdiktion-der-landrabbiner> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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